1. Geltungsbereich
1.1. Die Enginsight GmbH (nachfolgend „Anbieter“), ist der Entwickler und urheberrechtliche Eigentümer der Online Überwachungs- und Auswertungssoftware „Enginsight“ (nachfolgend „Software“). Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung mit der die Überwachung von IT-Systemen (Servern, Webseiten, Hosts, etc.) durch Erfassung, Messung und Darstellung von Daten im Wege des Fernzugriffs über das Internet unterstützt wird – sogenanntes Monitoring.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software als SaaS-Lösung („Software-as-a-Service“), kurz SaaS, sowie die Nutzung der Software als On-Premises-Lösung („Eigenbetrieb“), kurz On-Premises, durch den Kunden.
1.3. Die vertragliche Nutzung der Software wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten, also natürlichen oder juristischen Personen die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung unserer AGB. Änderungen und Anpassungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Webseite abrufbar.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
2. Vertragspartner
Ihr Vertragspartner aller Verträge ist:
Enginsight GmbH
Hans-Knöll-Straße 6, 07745 Jena
Registergericht Jena: HRB 512808
vertr. d. d. Geschäftsführer: Herr Mario Jandeck, Herr Eric Range
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz: DE313919553
E-Mail: hello@enginsight.com
Telefon: +49 (0) 3641 271 49 66
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Anmeldung des Kunden auf unserer Homepage stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Software als SaaS-Lösung („Software-as-a-Service“) dar. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert lediglich, dass das Angebot des Kunden eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Angebotes dar.
3.1.2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, die durch gesonderte E-Mail versandt wird, zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt nach Prüfung der Daten und Angaben des Kunden innerhalb von drei Werktagen.
3.2. Die individuelle Erstellung eines Angebots stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Software als On-Premises-Lösung („Eigenbetrieb“) dar. Der Kunde erhält das Angebot auf elektronischem oder postalischem Wege durch einen Vertriebsmitarbeiter des Anbieters.
3.2.1 Der Vertrag kommt erst durch die Zeichnung des Angebots durch den Kunden Zustande. Bestandteil des Vertrags ist die jeweils aktuell gültige Fassung des „Enginsight Softwarelizenz- und Softwarepflegevertrag“ für die On-Premises Nutzung, welcher dem Angebot beiliegt.
3.3. Eine individuelle Partnervereinbarung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Software als On-Premises-Lösung oder SaaS-Lösung dar. Die entsprechende Nutzung wird dabei individuell geregelt.
3.3.1 Der Vertrag kommt erst durch die Zeichnung der Partnervereinbarung durch den Kunden zustande. Die Partnervereinbarung enthält alle individuellen Regelungen sowie mitgeltenden Dokumente.
4. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Funktionsumfang
4.1. Vertragsgegenstand ist die Gestattung der Nutzung der Software als SaaS-Lösung, wie auch als On-Premises Lösung. Dies beinhaltet die Überwachung und Analyse von Hosts (Server, Clients), Endpunkten (URL`s, Webseiten, IP-Adresse, die über das Netzwerk (z. B. Internet) erreichbar sind) sowie IP-Adressen im internen Netzwerk, im Rahmen und Umfang des jeweils gebuchten Plans oder der bereitgestellten Softwarelizenzen.
4.2. Es ist die Bereitstellung des Enginsight-Agents (Pulsar) beinhaltet, welcher auf den Systemen (Hosts) des Kunden installiert werden muss, um Messdaten an den Anbieter zu senden. Daneben werden die Softwarekomponenten Watchdog, Hacktor und Observer bereitgestellt, welche durch den Kunden eingerichtet und betrieben werden müssen. Die Nutzung der Funktionen der Software durch den Kunden setzt eine Zugriffsberechtigung auf die Software voraus, die ihrerseits den für den Anwender zur Verfügung stehenden Funktionsumfang beeinflusst.
4.3. Der vertragsgegenständliche Funktionsumfang der Software im Einzelnen ergibt sich aus der unter https://enginsight.com/docs/features abrufbaren Funktionsübersicht. Die Software bietet keinerlei Schutz für die zu überwachenden Systeme des Kunden, insbesondere nicht gegen den Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware. Die Funktionen der Software beschränken sich auf die Erfassung, Messung und Darstellung bestimmter Daten.
4.4. Eine über den genannten Funktionsumfang hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Garantien. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
4.5. Der Kunde erhält gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts, Zugriff auf die jeweiligen Dienste.
4.6. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieser Vereinbarung und müssen bei Bedarf separat vereinbart werden.
5. Weiterentwicklung, Leistungsänderungen, Kündigungsrecht und -frist
5.1. Enginsight behält sich das Recht vor, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen.
5.2. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung vom Anbieter an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile oder wird dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden gefährdet, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zum Änderungstermin zu.
5.3 Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Laufende Buchungen bzw. Abonnements (Subsrciptions) werden automatisch verlängert sofern während der aktuellen Laufzeit nicht gekündigt wurde.
6. Support
6.1. Support-Anfragen können an support@enginsight.com gestellt werden. Mindestvoraussetzung dafür ist ein bestehendes Vertragsverhältnis. Support-Anfragen sind Fragen an die Support-Mitarbeiter des Anbieters zur Software. Zum Support gehört die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der Software.
6.2. Art und Umfang der Supportleistungen richten sich nach dem jeweiligen genutzten Support Paket durch den Kunden, den Regelungen im Enginsight „Softwarelizenz- und Softwarepflegevertrag“ für On-Premises-Installation sowie individuellen Vereinbarungen die aus einem Partnervertag hervorgehen können.
6.3. Feedback-Meldungen sind unabhängig von Support-Anfragen und können jederzeit per E-Mail-Benachrichtigung an hello@enginsight.com abgegeben werden. Für diese reinen Feedback-Meldungen wird keine Reaktionszeit garantiert. Gemeldete und verifizierte Fehler werden unabhängig von der jeweiligen Meldung sobald wie möglich im Rahmen eines Systemupdates behoben.
7. Vertragspflichten und Obliegenheiten des Kunden, Haftung
7.1. Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Mitwirkungshandlungen und sonstigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
7.2. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überwachung und Analyse eines Hosts, Endpunktes oder IP-Adresse, berechtigt ist. Wird das Zielsystem (Hosts, Endpunktes oder IP-Adresse) bei einem durch den Kunden beauftragten Dienstleister betrieben (sog. Hoster, Rechenzentren, etc.), so ist der Kunde verpflichtet diesen über die Überwachung und Analyse zu informieren.
7.3. Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung, den für das Monitoring interner Systeme benötigte Enginsight-Agent auf dem zu überwachenden System des Kunden zu installieren.
7.4. Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung weiter,
- die angebotenen Leistungen hinsichtlich seiner Anforderungen zu prüfen und sich dabei ggf. fachkundig beraten zu lassen;
- dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen der Software erforderlichen Mindestanforderungen an die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
- Hinweisen des Anbieters zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
- seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Zugangsdaten jederzeit vertraulich zu behandeln. Um einen Missbrauch der Zugangsdaten auszuschließen, ist der Kunde verpflichtet, diese sicher zu verwahren und einen Zugriff Dritter auszuschließen.
7.6. Der Kunde wird die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, unabhängig von der Art der Durchführung, nicht an Dritte überlassen, weiterleiten, vermieten oder verkaufen, soweit er dazu nicht unsere vorherige Einwilligung eingeholt hat. Dritte sind hierbei diejenigen, welche nicht im Lager des Kunden stehen.
7.7. Für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, hafte der Anbieter nur, wenn der Schaden infolge einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Anbieter entstanden ist. Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, sich über jeden Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Fall des Missbrauchs ist der Anbieter berechtigt, alle Zugangsdaten zu sperren und den entsprechenden Kunden vorübergehend oder auch dauerhaft von der Nutzung einzelner oder sämtlicher Angebote des Service auszuschließen.
7.8. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn der Anbieter ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
7.9. Der Kunde wird die Software in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.
7.10. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Zustellung von relevanten Informationen an die vom Kunden hinterlegte E-Mail zu. Hierzu gehören unter anderem Informationen über anstehende Updates und Fixes, allgemeine Neuerungen sowie Hinweise zur Nutzung und vertragliche Änderungen.
8. Nutzungsrecht und Nutzungsbeschränkungen
8.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Anbieter entsprechende Verwertungsrechte.
8.2. Soweit der Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das nachstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Der Anbieter ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde.
8.3. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des im Vertrag festgelegten Umfangs ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Softwarefunktionalitäten via Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen wie auch die Ressourcen der On-Premises-Lösung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht, es sei denn, dies ist über eine zusätzliche Vereinbarung geregelt.
8.4. Dem Kunden ist es explizit nicht gestattet im Rahmen der SaaS-Leistungen Endpunkte und Hosts zu einmaligen Analysezwecken anzulegen und wieder zu löschen. Die Anlage eines Endpunktes ist bindend. Das Ändern oder Löschen eines einmal angelegten Endpunktes oder Hosts wird nur gestattet, wenn dieser auf Kundenseite abgeschaltet wird oder generell nicht mehr verfügbar ist.
8.5. Eine Nutzung der Software über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, sofern nicht anderweitig geregelt. Insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräußern. Der Kunde hat auch die Gebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
8.6. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden die die API (Application Programming Interface) des SaaS-Services, in einem Maße nutzen, welches weit über die übliche Nutzung hinausgeht, einzuschränken oder den Zugriff auf die API zu sperren. Als unüblich werden mehr als 20 API-Anfragen pro Sekunde gewertet.
8.7 Im Rahmen der Nutzung der Software als, durch den Anbieter bereitgestellte, Saas-Lösung gelten die folgenden Quotas. Sollte ein Kunde ein Quota erreichen oder wesentlich darüber hinaus gehen, behält sich der Anbieter das Recht vor die Nutzung entsprechend einzuschränken. Der Kunde wird darüber in jedem Fall informiert.
- Sind für einen Host Systemevent-Analysen aktiv, so werden pro Host am Tag maximal 5.000 Events ausgewertet. Sollte das Quota erreicht sein, wird das entsprechende System in einen speziellen „emergency“ Status versetzt und der Kunde wird darüber alarmiert.
- Sind für einen Host Analysen von Netzwerk-Attacken aktiv, so werden pro Host am Tag maximal 1.000 Attacken ausgewertet. Sollte das Quota erreicht sein, wird das entsprechende System in einen speziellen „emergency“ Status versetzt und der Kunde wird darüber alarmiert.
- Pro SaaS-Account dürfen maximal 20 Observer durch den Kunden betrieben werden. Eine Überschreitung der Quota wird technisch unterbunden.
- Pro SaaS-Account dürfen maximal 20 Watchdogs durch den Kunden betrieben werden, wobei insgesamt maximal 200 Health Checks angelegt werden dürfen. Eine Überschreitung der Quota wird technisch unterbunden.
- Pro SaaS-Account dürfen maximal 20 Hacktoren durch den Kunden betrieben werden. Eine Überschreitung der Quota wird technisch unterbunden.
9. Vergütung, Vorleistungspflicht, Fälligkeit und Verzug
9.1. Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen geschuldeten Entgelts (Vergütung) ist im Vertrag, sofern nicht anders ausgewiesen, als Netto-Endpreis ohne die jeweilige gesetzliche MwSt. angegeben. Die Vergütung wird je nach vereinbarten Zahlungsintervall im Voraus in Rechnung gestellt und 30 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
9.2. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung einstellen.
9.3. Kommt der Kunde der Zahlung der fälligen Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung trotz Mahnung nicht nach, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
10. Vertragslaufzeit, Kündigung
10.1. Der Vertrag tritt mit der Auftragsbestätigung durch den Anbieter in Kraft. Die Laufzeit beträgt nach Wahl des Kunden entweder einen Kalendermonat oder ein Kalenderjahr. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des SaaS-Accounts oder der Lieferung des Lizenz-Schlüssels zur On-Premises-Lösung.
10.2. Wählt der Kunde als Laufzeit einen Kalendermonat, so besteht eine erstmalige Mindestvertragslaufzeit von einem Monat.
10.3. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen.
10.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5. Kündigt der Kunde einen Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit, wird die Restgebühr nicht – auch nicht anteilig – erstattet.
10.6. Soweit nicht anders angegeben, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf einer Periode automatisch um die gleiche Laufzeit.
11. Haftung
11.1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, eine Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Der vom Dienstleister bereitgestellte Service basiert auf einer Software und dieser Service ist aus diesem Grund nur in einem Umfang leistungsfähig einsetzbar, wie er in der Programmbeschreibung oder der Bedienungsanleitung beschrieben ist.
11.2. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11.3. Der Anbieter stellt klar, dass Daten des Kunden – soweit sie vom Dienstleister gespeichert werden – im Alleineigentum des Kunden verbleiben.
11.4. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, wird auf die Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Dienstleisters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters begrenzt.
12. Datenschutz
12.1. Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Kundendaten – soweit dies zur Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung notwendig ist – zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Die Daten des Kunden werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind die im Rahmen der Vertragsabwicklung hinzugezogenen Zahlungs-Dienstleister, wie etwa Kreditinstitute oder Stripe etc., die zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Übermittlung von Daten angewiesen sind.
12.2. Zur Nutzung des vom Anbieter vermittelten Zugangs zum Service ist es technisch notwendig, dass der Kunde direkte Datenverbindungen über einen Internetzugang aufbaut, die sich jeglicher Einflussnahme durch den Anbieter entziehen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verpflichtungen im Hinblick auf diese Datenverbindungen.
13. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz des Anbieters.
13.2. Auf alle Verträge mit dem Anbieter findet deutsches Recht unter Ausschluss sowohl des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) als auch der IPR-Vorschriften Anwendung. Dies gilt auch, wenn aus einem anderen Land als Deutschland beauftragt oder in ein anderes Land als Deutschland geleistet wird.
13.3. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, der Sitz des Anbieters vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen
14.1. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Per E-Mail übersandte Erklärungen und Rechnungen gelten eine Woche nach Eingang auf dem E-Mail-Account des Kunden als zugegangen, auch wenn sie nicht abgerufen wurden.
14.2. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der geänderten AGB die Möglichkeit, diesen zu widersprechen. In der Änderungsankündigung wird auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieses Zeitraums, so werden die geänderten AGB mit Ablauf der Frist wirksam.
14.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden an Rechtsnachfolger oder Dritte zu übertragen. Bei der Übertragung an einen Rechtsnachfolger oder Dritten steht dem Kunden zu diesem Zeitpunkt ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, soweit keine Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des Umwandlungsgesetzes vorliegt.
14.4. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch den Anbieter auf einen Dritten, übertragen.
14.5. Soweit dem Kunden durch den Anbieter AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt werden, ist bei der Auslegung und im Falle von Unstimmigkeiten die deutsche Fassung der AGB ausschlaggebend.
14.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung in Kraft.